Europa ist Freiheit
Am 8. Mai 1945, der sog. „Stunde Null“, liegt Europa politisch, wirtschaftlich und vor allem moralisch am Boden. Europa, immerhin die Wiege der universellen Menschenrechte, des Humanismus und der Aufklärung, ist zum Tatort eines ideologisch begründeten Völkermordes von unvorstellbarem Ausmaß geworden.
Am 9. Mai 1950 legen die „Väter Europas“, Jean Monnet, Robert Schuman und Konrad Adenauer den Grundstein für ein neues Europa- ein Europa im Sinne der Idee der Vereinigung der Völker in Frieden und Freiheit.
Heute, am 9. Mai 2017 leben über 500 Millionen Europäer in einem gemeinsamen Haus des Friedens und der Freiheit. Der Name dieses Hauses: Europäische Union!
Unser Verständnis von Freiheit findet seinen Ursprung im Geist der Aufklärung. Freiheit bedeutet, in individueller Selbstbestimmung ausgestattet mit unverzichtbaren und unteilbaren Rechten frei von äußeren Zwängen und Unterdrückung das Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten- verbunden mit der Teilhabe an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen. Diese Freiheit bedingt die Gleichheit vor dem Gesetz, denn die Gleichheit vor dem Gesetz ist die einzige Art von Gleichheit, die die Freiheit garantiert.
Die Europäische Union ist deshalb ein Haus der Freiheit, weil sie über 500 Millionen Menschen aus (zurzeit noch) 28 Ländern unter dem Dach einer gemeinsamen Rechts- und Werteordnung zu einer Gemeinschaft gleichberechtigter Unionsbürger vereinigt hat. Alle Unionsbürger sind, gleichgültig, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, vor dem Gesetz gleich!
Die mit der Unionsbürgerschaft begründete Freiheit vermittelt dem EU- Bürger eine in der Welt einzigartige Freiheit in der Lebensgestaltung und eine weit über die Grenzen des Nationalstaates hinausgehende Lebenswelt. Diese Freiheit drückt sich aus in dem Recht der Unionsbürger(innen), sich überall in der Europäischen Union, soll heißen in allen Mitgliedstaaten, frei zu bewegen und aufzuhalten, ihren Wohnsitz zu nehmen, einen Arbeitsplatz zu suchen, zu studieren, oder Eigentum zu erwerben- schlichtweg sein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Dabei gelten für sie die gleichen Bedingungen wie für die Staatsangehörigen des jeweiligen Landes. Jegliche Art der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ist verboten.
Schengen ist zu einem Symbol dieser Freiheit geworden. Hier wurden am 14. Juni 1985 die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, sich innerhalb der EU frei und ungehindert bewegen zu können. In der „Verfassung“ der EU (sog. Lissabon- Vertrag) heißt es inzwischen: Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist. Es ist noch gar nicht lange her, da war für uns Unionsbürger das grenzenlose Europa Normalität, da hatten Grenzstationen nur noch musealen Wert und zeugten von einer längst vergangen geglaubten Zeit. Wo sonst auf der Welt ist (war) es den Bürgern vergönnt, von einem Land ins andere zu reisen, ohne an der Grenze angehalten und kontrolliert zu werden. Grenzen sind Narben der Geschichte. Sie zu überwinden, die Kontrollen an ihnen zu beseitigen, gehört(e) zu den großen Errungenschaften der Europäischen Union. Die Abschaffung von Grenzen und deren Kontrolle sind Ausdruck von wechselseitigem Vertrauen und dem gemeinsamen Willen, die annachronistische Zerstückelung des europäischen Kontinents endgültig auf den Scheiterhaufen der europäischen Geschichte zu verbannen.
Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen bedeutet einen Akt politischer Freiheitsberaubung. Diesen als eine Art Notwehrmaßnahme gegen den Flüchtlingsstrom zu rechtfertigen, ist in Wahrheit Ausdruck der Orientierungs- und Hilflosigkeit der europäischen Politik und ihrer Protagonisten. Eine große Errungenschaft der europäischen Integration droht dem Versagen der Politik und kleinkarierten nationalistischen Egoismen zum Opfer zu fallen.